Verbraucherschützer kritisieren Patienten-Abzocke
Gesetzlich Krankenversicherten werden Kassenleistungen als individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) verkauft
Das zeigt eine heute veröffentlichte Zwischenbilanz der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Hierfür hatten die Verbraucherschützer zwischen Februar und September 2024 einen Verbraucheraufruf gestartet und insgesamt 297 Meldungen ausgewertet.
„Da stimmt etwas ganz grundlegend nicht in unserem System“, so Moormann weiter. Igel sind Selbstzahlerleistungen beim Arzt und werden mit den Patienten direkt abgerechnet. Sie gehören daher nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Als Grund nannten Ärzte laut VZBV, dass sie diese Leistungen nicht mit der gesetzlichen Kasse abrechnen könnten oder dass die von der Krankenkasse übernommene Leistung nur unzureichend sei. Teils habe es auch überhaupt keine Begründung gegeben. „Kassenärzte müssen ihre Vertragspflichten erfüllen, tun sie dies nicht, müssen Sanktionsmechanismen greifen“, forderte Moormann. „Die rechtliche Grauzone, die Zulassung zur Erbringung einer gesetzlichen Leistung zurückzugeben, um sie anschließend privat abrechnen zu können, sollte geschlossen werden. Ansonsten werden die Kassenleistungen ausgehöhlt und Patienten über den Tisch gezogen, noch dazu in vielen Fällen verbunden mit fehlendem Nutzen oder sogar gesundheitlichen Risiken.“
Quellen:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Pressemitteilung vom 23.10.2024
AOK Newsletter G+G Update vom 23.10.2024