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19.09.2024

Anspruch auf Zweitmeinung bei lokalem Prostatakrebs beschlossen

Antrag der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgreich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)hat auf Antrag der Patientenvertretung die Beratung und Information zu Eingriffen bei lokal begrenztem Prostatakarzinom ohne Metastasen in die Zweitmeinungs-Richtlinie aufgenommen.

Zudem ist die Entwicklung einer patientenverständlichen Entscheidungshilfe eingeleitet worden. Betroffene mit der ärztlichen Empfehlung eines Eingriffs (Entfernung der Prostata oder Strahlentherapie)  müssen zukünftig von der Ärztin oder dem Arzt, die bzw. der den Eingriff empfiehlt, darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht haben, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Patient ist zudem auf die Entscheidungshilfe hinzuweisen.

Die neue Regelung zur Qualitätssicherung gilt voraussichtlich ab dem 1. April 2025.

Quelle: Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19.09.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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