Anspruch auf Zweitmeinung bei lokalem Prostatakrebs beschlossen
Antrag der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgreich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)hat auf Antrag der Patientenvertretung die Beratung und Information zu Eingriffen bei lokal begrenztem Prostatakarzinom ohne Metastasen in die Zweitmeinungs-Richtlinie aufgenommen.
Zudem ist die Entwicklung einer patientenverständlichen Entscheidungshilfe eingeleitet worden. Betroffene mit der ärztlichen Empfehlung eines Eingriffs (Entfernung der Prostata oder Strahlentherapie) müssen zukünftig von der Ärztin oder dem Arzt, die bzw. der den Eingriff empfiehlt, darauf hingewiesen werden, dass sie das Recht haben, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Patient ist zudem auf die Entscheidungshilfe hinzuweisen.
Die neue Regelung zur Qualitätssicherung gilt voraussichtlich ab dem 1. April 2025.
Quelle: Stabsstelle Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 19.09.2024