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04.11.2024

Epidemiologische Studienergebnisse: eine Fragestellung, viele Ergebnisse

Ärzteblatt veröffentlicht 34. Beitrag in seiner Serie zur Bewertung wissenschaftlicher Publikationen

Epidemiologische Beobachtungsstudien zu sehr ähnlichen Fragestellungen führen häufig zu heterogenen Ergebnissen. Warum sich Ergebnisse epidemiologischer Studien zu sehr ähnlichen Fragestellungen so stark unterscheiden, hat in der Regel wenig zu tun mit unredlicher Arbeitsweise oder wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Vielmehr gehen die Unterschiede auf zufällige und systematische Fehler zurück, die nach Rothman die wichtigsten Fehlerquellen in epidemiologischen Studien darstellen: Systematische Fehler (Bias) können durch Störfaktoren (Confounder) entstehen. Bias können auch dadurch bedingt sein, wie Personen in die Studie selektiert werden (Selektionsbias), sowie dadurch, wie Studienvariablen gemessen werden (Informationsbias).

Die Ausführungen beziehen sich auf epidemiologische Beobachtungsstudien, auch wenn das Phänomen heterogener Studienergebnisse bei gleicher Fragestellung auch in klinischen Studien und nichtmedizinischen Disziplinen wie etwa der Biologie oder Psychologie gleichermaßen eine Rolle spielt.

Den vollständigen Beitrag und Literaturhinweise finden Sie hier:

Eine Fragestellung, viele Ergebnisse – Erklärungen für die Heterogenität epidemiologischer Studienergebnisse
Deutsches Ärzteblatt, Teil 34 der Serie zur Bewertung wissenschaftlicher Publikationen

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Heft 22, digitale Ausgabe vom 01.11.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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