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13.11.2024

Aktionsbündnis Patientensicherheit startet Petition Patientensicherheit

Aufforderung an den Deutschen Bundestag zur Umsetzung des "Globalen Aktionsplans für Patientensicherheit" (GPSAP) der WHO

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. fordert aktuell mit einer Petition zur Umsetzung des Globalen Aktionsplans für Patientensicherheit (GPSAP) der WHO den Deutschen Bundestag auf, eine klare, nationale Strategie zu entwickeln, um Behandlungsfehler zu vermieden und Patientensicherheit zu stärken.
Ziel ist, die Einführung eines Nationalen Aktionsplans für Patientensicherheit (NAPS), der verbindliche Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern und zum Schutz der Betroffenen bereitstellt.

Die sieben Ziele des Aktionsplans bilden einen Rahmen, in dem eine qualitativ hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung stattfinden kann.

Insbesondere unter den Maßnahmen in Ziel 4 "Einbeziehen von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen" wird als unabdingbar benannt:

  • eine fest etablierte Einbeziehung von Patientinnen und Patienten und deren Familien
  • Patienten- und Familienbeiräte in Gesundheitseinrichtungen
  • neutrale Meldewege und stärkere Unterstützung für Geschädigte
  • dass interprofessionelle Teams und Supervisionen zu einer offenen Fehlerkultur beitragen
  • eine transparente Offenlegung von Patientensicherheitsvorfällen

All diese und viele weitere Maßnahmen verbessern konkret die Patientensicherheit.

Informationen zur Petition Patientensicherheit: www.aps-ev.de

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), Pressemitteilung vom 05.11.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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