Digitalisierung im Gesundheitswesen
Paradigmenwechsel bei der elektronischen Patientenakte (ePA)
Ein erster Versuch, eine ePA flächendeckend einzuführen, scheiterte aufgrund verschiedener Probleme. Der Gesetzgeber beschloss deshalb eine Opt-out-Regelung, in der Hoffnung, dass künftig ein sehr hoher Anteil an Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen wird.
Allen gesetzlich Krankenversicherten wird ab Anfang 2025 von den Krankenkassen eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt, es sei denn sie widersprechen. Dies bringt für Ärztinnen und Ärzte eine Reihe von Rechte und Pflichten mit sich.
Artikel im Ärzteblatt von André Haserück und Charlotte Kurz
Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Heft 23, digitale Ausgabe vom 15.11.2024