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15.11.2024

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Paradigmenwechsel bei der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ein erster Versuch, eine ePA flächendeckend einzuführen, scheiterte aufgrund verschiedener Probleme. Der Gesetzgeber beschloss deshalb eine Opt-out-Regelung, in der Hoffnung, dass künftig ein sehr hoher Anteil an Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen wird.

Allen gesetzlich Krankenversicherten wird ab Anfang 2025 von den Krankenkassen eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt, es sei denn sie widersprechen. Dies bringt für Ärztinnen und Ärzte eine Reihe von Rechte und Pflichten mit sich.

Artikel im Ärzteblatt von André Haserück und Charlotte Kurz

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Heft 23, digitale Ausgabe vom 15.11.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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