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25.11.2024

Aus BIPAM soll Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) werden

Kritiker der Fachöffentlichkeit sowie des Bundesrates haben sich durchgesetzt

Künftig soll das Institut, das sich um öffentliche Gesundheit kümmern soll, „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)“ heißen.

Das geht aus den Änderungsanträgen zum ursprünglichen „BIPAM-Errichtungsgesetz“ hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Der Name BIPAM, Kurzform für „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medi­zin“, ist damit vom Tisch.

Die nun vorliegenden Änderungsanträge konkretisieren die Aufgabengebiete und das Profil des neuen BIÖG.

Klargestellt wird in den Änderungsanträgen auch, dass das Institut in seiner „wissenschaftlichen Forschung“ selbstständig und unabhängig bleibt. Dies sei vor allem im Bereich der Methoden, der Durchführung sowie Bewertung von Forschungsvorhaben und deren Ergebnisse.

Quelle: aerzteblatt.de, Beitrag vom 05.11.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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