Aus BIPAM soll Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) werden
Kritiker der Fachöffentlichkeit sowie des Bundesrates haben sich durchgesetzt
Künftig soll das Institut, das sich um öffentliche Gesundheit kümmern soll, „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)“ heißen.
Das geht aus den Änderungsanträgen zum ursprünglichen „BIPAM-Errichtungsgesetz“ hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Der Name BIPAM, Kurzform für „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“, ist damit vom Tisch.
Die nun vorliegenden Änderungsanträge konkretisieren die Aufgabengebiete und das Profil des neuen BIÖG.
Klargestellt wird in den Änderungsanträgen auch, dass das Institut in seiner „wissenschaftlichen Forschung“ selbstständig und unabhängig bleibt. Dies sei vor allem im Bereich der Methoden, der Durchführung sowie Bewertung von Forschungsvorhaben und deren Ergebnisse.
Quelle: aerzteblatt.de, Beitrag vom 05.11.2024