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19.12.2024

Erfreuliche Erweiterung der Ambulanten Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss begrüßt Entscheidung und sieht auch Anlass zur Besorgnis

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die ASV um neue Indikationen erweitert als auch die Beratungsthemen für 2025 bekannt gegeben

Zukünftig können sich Patient*innen nach allogener Stammzelltransplantation (alloSZT) sowie Patient*innen mit Tumoren des lymphatischen und blutbildenden Gewebes und schweren Erkrankungen der Blutbildung durch interdisziplinäre ASV-Teams behandeln lassen. Der G-BA hat hierbei unter anderem die in den ASV-Teams zu beteiligenden Facharztgruppen sowie den Inhalt von Diagnostik und Behandlung festgelegt.

Die Patientenvertretung begrüßt die Entscheidung, sieht jedoch auch Anlass zur Besorgnis. Ab dem 1. Januar 2025 wird die jährliche Mindestmenge für die Behandlung mit gespendeten körperfremden (allogenen) Stammzellen von 25 auf 40 Transplantationen pro Krankenhausstandort angehoben, wie es bereits am 15.12.2022 beschlossen wurde.

„Das wird die Versorgungslandschaft verändern“, erklärt Joachim Urmelt, themenspezifischer Patientenvertreter im G-BA. „Wir hoffen, mit der ASV die lebenslange qualifizierte Versorgung für Patient:innen nach alloSZT zu sichern, da sie nach der Transplantation häufig mit Komplikationen wie schwerwiegenden immunologischen Reaktionen an Haut, Leber, Darm oder Augen kämpfen. Wichtig ist aber, dass die Versorgung mit der erforderlichen Qualität und dabei möglichst wohnortnah für die Betroffenen erreichbar bleibt bzw. wird. Hier hätten wir uns eindeutigere Vorgaben durch den G-BA gewünscht.“

Weitere ASV-Angebote für 2025 angekündigt – Versorgungslücken bleiben bestehen
Der G-BA hat darüber hinaus festgelegt, dass im kommenden Jahr das Kurzdarm-Syndrom und die angeborenen Skelettsystemfehlbildungen im G-BA beraten werden. Diese Entscheidung stößt bei der Patientenvertretung auf Kritik, denn die Auswahl der Erkrankungen für die ASV sollte sich an bestehenden Versorgungsdefiziten orientieren.

Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 19.12.2024

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Meldung vom 19.12.2024

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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