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07.02.2025

Gemeinsamer Bundesausschuss gibt Ausblick auf sein Arbeitsprogramm 2025

Neue gesetzliche Aufgaben, versorgungsnahe Richtlinien und Themenauswahl aus allen Unterausschüssen

Seit mehr als 20 Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufgabe, die Gesundheitsversorgung der gesetzlich Versicherten transparent, verlässlich und evidenzbasiert weiterzuentwickeln.

Was das konkret für das Arbeitsprogramm 2025 bedeutet, erläutert Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, anhand von Beispielen.

Auslöser für Beratungen des G-BA sind aber nicht nur neue gesetzliche Aufgaben. In diesem Jahr wird der G-BA wieder einige Beschlüsse fassen, die auf Hinweise aus der medizinischen Versorgung oder auf Ergebnisse der Evaluationen unserer Vorgaben zurückgehen.

Ergänzend zum Statement zeigt eine Themenauswahl aus allen Unterausschüssen, die der G-BA zusätzlich zum routinemäßigen Aktualisieren der Richtlinien in diesem Kalenderjahr bearbeiten wird, die Spannbreite seiner Arbeit.

Quelle:
Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 07.02.2025

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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