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20.02.2025

Gemeinsamer Bundesausschuss: Außerklinische Intensivpflege

Patientenvertretung drängt auf Schließung der Versorgungslücke

Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Februar 2025 ein Beratungsverfahren zur Überprüfung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie in Bezug auf besondere Versorgungskonstellationen bei schwerkranken Menschen eingeleitet.

Die Patientenvertretung fordert die rasche Aufnahme einer Auffangregelung in den Leistungskatalog der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL). Sie soll für Patienten gelten, die keinen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben, bei denen aber dennoch eine kontinuierliche Krankenbeobachtung notwendig ist, um schwerwiegende Verschlechterungen des Krankheitsverlaufs oder lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden. Einen entsprechenden Antrag der Patientenvertretung auf Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Überprüfung der HKP-RL hat der G-BA nun angenommen.

In ihrem Antrag wies die Patientenvertretung auf eine erhebliche Versorgungslücke hin, die mit Einführung der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) zum 31. Oktober 2023 entstanden ist: Mit der gleichzeitig erfolgten Streichung der bisherigen Leistungsziffer 24 für spezielle Krankenbeobachtung aus dem Leistungsverzeichnis der HKP-RL ist für viele Betroffene die Grundlage für ihre notwendige medizinische Überwachung entfallen. Wer die strengen Kriterien der AKI-RL nicht erfüllt, hat keinen Anspruch mehr auf kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Krankenbeobachtung und gegebenenfalls auch pflegerische Interventionen zwar erforderlich sind, jedoch nicht notwendigerweise durch besonders qualifizierte Pflegefachkräfte erbracht werden müssen.

„In der Praxis führt dies dazu, dass Angehörige die gesundheitliche Versorgung alleine gewährleisten müssen oder auf eine gerichtliche Klärung angewiesen sind, auch wenn jederzeit gesundheitskritische oder sogar lebensbedrohliche Situationen eintreten können. Das ist eine unhaltbare Situation“, erklärt Markus Behrendt von der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss im G-BA.

Gemeinsame Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss vom 20.02.2025

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Meldung vom 20.02.2025

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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