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20.03.2025

Gemeinsamer Bundesausschuss legt erste Grundlagen für digitalisierte Versorgungsprozesse

Rechtsverordnung weitere Voraussetzung für digitale Disease-Management-Programme (dDMP)

Medizinische Versorgungsprozesse können mit Hilfe digitaler Lösungen – zu denen beispielsweise die elektronische Patientenakte, Medikationspläne und Messenger-Dienste gehören – optimiert und beschleunigt werden. Dieses Potenzial soll in strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Erkrankte, den Disease-Management-Programmen (DMP), besser genutzt werden.

Die Grundlagen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun gelegt. Er beschreibt im Auftrag des Gesetzgebers die Anforderungen, die generell für ein digitales DMP (dDMP) gelten sollen.

Darauf aufbauend beschloss das Gremium zudem die erkrankungsspezifischen dDMP bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2: Sie sind als ergänzende freiwillige Module zu den klassischen DMP angelegt.

Bevor diese neuen dDMP in die Versorgung kommen, muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jedoch noch das Nähere zu den technischen Anforderungen per Rechtsverordnung regeln. Mit einer Einführung von dDMP ist deshalb frühestens ab 2026 zu rechnen.

Quelle: bbb, Meldung vom 20.03.2025

Jubiläumsbroschüre

Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Mit ihrem Antragungs- und Mitberatungsrecht setzen sich die meist ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter seit zwei Jahrzehnten für eine bessere Gesundheitsversorgung aktiv ein. Sie setzen Themen und wichtige Impulse, bringen die Perspektive der Betroffenen ein und kennen die Versorgungssituation.

Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Anlässlich dieses Jahrestages ist nun die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen.

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