Gemeinsamer Bundesausschuss legt erste Grundlagen für digitalisierte Versorgungsprozesse
Rechtsverordnung weitere Voraussetzung für digitale Disease-Management-Programme (dDMP)
Medizinische Versorgungsprozesse können mit Hilfe digitaler Lösungen – zu denen beispielsweise die elektronische Patientenakte, Medikationspläne und Messenger-Dienste gehören – optimiert und beschleunigt werden. Dieses Potenzial soll in strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Erkrankte, den Disease-Management-Programmen (DMP), besser genutzt werden.
Die Grundlagen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun gelegt. Er beschreibt im Auftrag des Gesetzgebers die Anforderungen, die generell für ein digitales DMP (dDMP) gelten sollen.
Darauf aufbauend beschloss das Gremium zudem die erkrankungsspezifischen dDMP bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2: Sie sind als ergänzende freiwillige Module zu den klassischen DMP angelegt.
Bevor diese neuen dDMP in die Versorgung kommen, muss das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jedoch noch das Nähere zu den technischen Anforderungen per Rechtsverordnung regeln. Mit einer Einführung von dDMP ist deshalb frühestens ab 2026 zu rechnen.
Quelle: bbb, Meldung vom 20.03.2025