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Hintergrund

Ziel der Einführung von Beteiligungsrechten im Gesundheitswesen war die Stärkung der Patientensouveränität und von Patientenrechten.

Aus Sicht des damaligen Gesetzgebers sollten Patient*innen zu Partnern und die Transparenz der Leistungserbringung für die Patient*innen verbessert werden. So folgerte das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Eckpunktepapier zur Modernisierung des Gesundheitswesens vom 5. Februar 2003: „Sie wissen besser was läuftund achten selbst mit auf eine gute Versorgung. Gut informierte Patienten werden zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beitragen“.

Besonders gelungen an dieser Regelung ist, dass mit der Selbsthilfe die Betroffenen und ihre Interessenvertretungen selbst angehört und mitberatend einbezogen werden. So können chronisch kranke und behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung ihre Sicht als Patient*innen in wichtigen Gremien der gesundheitlichen Versorgung einbringen und damit Einfluss nehmen auf die Diskussionsverläufe in den Gremien. Die Auswahl der anerkannten Organisationen ist umfassend und ermöglicht eine Interessenvertretung aus unterschiedlichen Perspektiven.

 

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Leitbild der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (Auszug)
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014

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