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Wie werden Anträge gestellt?

Die maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen können ihre Interessen beim G-BA durch das Stellen von Anträgen einbringen. Dabei werden die Organisationen von der Stabstelle Patientenbeteiligung im G-BA unterstützt. Vorab wird in Abstimmung mit den maßgeblichen Organisationen geprüft, ob nach der wissenschaftlichen / medizinischen Evidenz ein Antrag erfolgversprechend ist. Beispielsweise können Sie einen Antrag auf Anerkennung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in der vertragsärztlichen Versorgung stellen.

Ein Antrag muss schriftlich begründet und mit Unterlagen, die in der Verfahrensordnung des G-BA vorgegeben sind, belegt werden. Dazu gehören insbesondere eine Beschreibung der neuen (vorgeschlagenen) Methode, die Relevanz und Dringlichkeit sowie die entsprechenden Indikationen (Diagnosen), bei der die Methode angewendet werden soll. Auch der Nutzen hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit sind zu beschreiben und die Angaben sind mit wissenschaftlicher Literatur zu begründen.

Hier gelangen Sie zu ausgewählten Anträgen der Patientenvertretung im G-BA

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Kontaktadressen
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014

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