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Bin ich versichert?

Die Patientenvertretung ist ein Ehrenamt. Durch die Mitgliedschaft in der maßgeblichen Organisation, über die Sie benannt werden, sind Sie in Ihrer Tätigkeit als Patientenvertreter*in unfallversichert.

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Kontaktadressen
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014

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