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Muss ich bei jeder Sitzung anwesend sein?

Die Zahl der sachkundigen Personen aus der Patientenvertretung in den gesetzlich beschriebenen Gremien ist begrenzt auf die Zahl der vorgesehenen Vertreter*innen der gesetzlichen Krankenkassen. Daher beruht auch die Vertretung der Interessen der Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf einer begrenzten Zahl von Engagierten, die bei einer Sitzung anwesend sein dürfen.

Die Themen vieler Gremien, vor allem beim G-BA, können oftmals nicht in einer Sitzung abgeschlossen werden, so dass die Teilnahme an Folgesitzungen wichtig sein kann. Für eine wirkungsvolle Patientenvertretung ist daher anzustreben, dass alle Benannten bei jeder Sitzung anwesend sind.

Krankheit oder andere wichtige Gründe können aber gleichwohl eine Teilnahme verhindern. Für solche Fälle ist eine gute Zusammenarbeit aller benannten Patientenvertreter*innen in dem Gremium nützlich, wenn diese einher geht mit einer regelmäßigen Abstimmung der Positionen, dem Austausch von Informationen und der gegenseitigen Information im Falle einer Verhinderung.

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Kontaktadressen
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014

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