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Bekomme ich Reisekosten erstattet?

Wenn Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter  für die Teilnahme an "ihrem" Gremium reisen müssen (z.B. zu dem Zulassungs- oder Landesausschuss in ihrem Bundesland) werden die Reisekosten erstattet. Die Reisekostenerstattung erfolgt auf der Grundlage der Reisekostenregelungen für den öffentlichen Dienst. Für Reisen zu den Gremien auf der Bundesebene ist dies das Bundesreisekostengesetz, für Fahrten zu einem Gremium auf Landesebene ist es das Reisekostengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich sind Fahrt- und Übernachtungskosten erstattungsfähig, wenn sie erforderlich sind.
Die Reisekosten werden von dem Gremium erstattet, in welchem die Patientenvertreterin oder der Patientenvertreter mitberatend tätig ist. Der Anspruch richtet sich gegen die Institution, die zu dem Gremium einlädt. Der Antrag auf Reisekostenerstattung muss dort gestellt werden.

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Kontaktadressen
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014