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Erhalte ich Aufwandsentschädigung?

Für die Teilnahme erhalten Patientenvertreter*innen von Gremien eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung ist im Gesetz geregelt. Die aktuelle Summe ist von den jeweiligen Institutionen, die zu den Gremien einladen, zu erfahren.

Die Regelung der Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschbetrages wurde mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VAendG) zum 1. Januar 2007 eingeführt. Der Pauschbetrag soll zur finanziellen Abfederung der Aufwendungen ehrenamtlich tätiger Patientenvertreter*innen dienen. Damit wird berücksichtigt, dass die als sachkundige Personen benannten Patientenvertreter*innen in einer Vielzahl von Fällen sowohl für die Sitzung selbst als auch für die Sitzungsvorbereitung ihre freie Zeit aufwenden. Die überwiegende Zahl der Patientenvertreter*innen setzt zudem private Computer, Internetanschlüsse, Telefonanschlüsse, Drucker und Papiervorräte für die Sitzungsvorbereitung ein. Der Pauschbetrag kann die dadurch entstehenden Kosten der Patientenvertretung ersetzen.

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Kontaktadressen
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014

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