Mitsprache im Gesundheitswesen
Seit vielen Jahren wirkt die Selbsthilfe darauf hin, dass Anliegen von Patient*innen im Gesundheitswesen Gehör finden und sich die Patientenorientierung in der gesundheitlichen Versorgung verbessert. Die wichtigste Form der Mitsprache im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2004 mit der Beteiligung von Selbsthilfe- und Patientenvertretern nach § 140 f und § 140 g SGB V im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschaffen.
Die Patientenvertreter/innen haben in den Gremien ein Mitberatungs- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. Sie können sich aktiv an der Diskussion beteiligen und Informationen aus Sicht der Betroffenen und eigenem Erleben, aus Sicht der Selbsthilfeorganisation oder aus der Beratungspraxis für Patient*innen einbringen.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) ist eine der anerkannten Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Gremien der sozialen Selbstverwaltung. Als maßgeblicher Vertreter der Selbsthilfe und von Patienteninteressen ist die DAG SHG berechtigt, Patientenvertreter*innen zur Mitwirkung im Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen. Ebenfalls kann sie Vertreter*innen für die Zulassungs-, Berufungs- und Landesausschüsse in den Bundesländern sowie dem Gemeinsamen Landesgremium benennen.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Patientenvertretung.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) ist eine der anerkannten Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Gremien der sozialen Selbstverwaltung. Als maßgeblicher Vertreter der Selbsthilfe und von Patienteninteressen ist die DAG SHG berechtigt, Patientenvertreter*innen zur Mitwirkung im Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen. Ebenfalls kann sie Vertreter*innen für die Zulassungs-, Berufungs- und Landesausschüsse in den Bundesländern sowie dem Gemeinsamen Landesgremium benennen.
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